Informatiklösungen nach Mass
 


___________________________________________________________________________________

1. Allgemeines und Geltungsbereich
Für den Geschäftsverkehr zwischen uns als Lieferfirma und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen, sofern vom Besteller nicht unverzüglich nach Erhalt dieser Bedingungen schriftlich Einspruch erhoben wird. Sie gehen in jedem Fall etwaigen anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, ausser diese würden von uns ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Beschränkungen in der Belieferung und Verwendung unserer Ware, die wir dem Besteller auferlegen, sind von diesem dem Dritten zu überbinden, an den unsere Ware weitergegeben wird.
Eventuelle Lieferbeschränkungen, welcher wir selbst gegenüber unseren Lieferanten sowie schweizerischen oder ausländischen Behörden eingehen müssen, gehen auf den Besteller unserer Ware über und sind von diesem einzuhalten. Bei Weitergabe dieser Ware durch den Besteller an einen Dritten sind solche Lieferbeschränkungen diesem wiederum zu überbinden.

2. Offerten
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten.
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Konzepten und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen hin, sind uns diese Unterlagen bei ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sofort zurückzuerstatten.
Es dürfen keine Kopien erstellt werden.

3. Preise
Unsere offerierten Preise gelten ab Oberentfelden (AG) ohne Verpackung und Porto.
Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität des Bestellers jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch zusätzliche fiskalische Belastungen oder Zollerhöhungen Änderungen ergeben, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

4. Erfüllung der Lieferung
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus resp. bei Lieferung ab WK die Fabrik verlässt. Versand- und Transportgefahr im Ausland gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn Fracht- bzw. portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird.

5. Lieferfrist
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt im Besonderen für Fälle von höherer Gewalt und Streiks.
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. die Bekanntgabe von Spezifikationen, seinerseits fristgerecht erfüllt.
Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber uns nicht nach, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für unsere Aufwendungen Abschlagszahlungen zu verlangen.

6. Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Verpackung wird zusammen mit den Transportkosten (Postporti, Frachtkosten aller Art) in Rechnung gestellt.
Die Ware ist in der Schweiz gegen Schäden und Verlust versichert. Sendungen mit allfälligen Transportschäden oder –verlusten sind vom Besteller mit Vorbehalt anzunehmen. Vom Transportführer hat er ein Protokoll erstellen zu lassen und uns dieses sofort zuzustellen. Kommt der Besteller diesen Pflichten nicht nach, fällt die Versicherungsdeckung dahin.
Reklamationen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als erfüllt.

7. Zahlungsbedingungen
Die Fakturabeträge sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum und ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Jede Verrechnung ist unzulässig. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins entspricht dem allgemein übliche Satz für Risikokapital, jedoch mindestens  8 % p.a.
Bei Zahlungen mit Wechseln sind wir berechtigt, die banküblichen Diskontspesen in Rechung zu stellen. Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung.

8. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.
Wir sind berechtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle auf Kosten des Bestellers zu verlangen.

9. Garantie und Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl auf Reparatur oder auf Ersatz oder auf Vergütung des Fakturawertes der mangelhaften Ware. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Datenverlust, Betriebsausfall und Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt.

Fehlfunktionen aufgrund mangelhafter Software oder Betriebssysteme, fehlerhaften oder inkompatiblen Gerätetreibern und Peripheriegeräten, sind von der Garantie ausgeschlossen. 

Sofern nicht anderes vereinbart wurde, beträgt die von uns gewährte Garantiefrist 1 Jahr ab dem Tag, an dem die Ware unser Haus bzw. die Fabrik verlässt. Die mangelhafte Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, uns zur Instandstellung zuzustellen.

Änderungen oder Instandstellungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Transport-, Installations- und Betriebsbedingungen sowie die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heben unsere Gewährleistung auf.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Oberentfelden (AG).
Anwendbar ist schweizerisches Recht.

 

Oberentfelden, April 2007

(ersetzt alle früheren Angaben)